Leben und arbeiten in Berlin

Wohnungen für Menschen, die zuhause auch arbeiten – bei Vermietern, die teilgewerbliche Nutzung ausdrücklich erlauben.

Berliner Skyline – Brandenburger Tor und Fernsehturm
  • Wohnen und Arbeiten in einer Wohnung

    Finden Sie Wohnungen, in denen Ihre berufliche Tätigkeit ausdrücklich erlaubt ist – Home-Office, Atelier, Beratung oder Online-Business.

  • Vermieter, die es möglich machen

    Alle Wohnungen kommen von geprüften Vermietern, die einer teilgewerblichen Nutzung offen gegenüberstehen.

  • Volle Flexibilität

    Unbefristete Verträge oder Mieten auf Zeit – unmöbliert, möbliert oder mit vollem Service. Umzugsservice optional buchbar.

  • Klar geregelt im Mietvertrag

    Die berufliche Nutzung steht ausdrücklich im Vertrag – Sie wissen von Anfang an, woran Sie sind. Vorlagen stellen wir bereit.

So funktioniert es

  1. Vermieter machen es möglich

    Geprüfte Vermieter listen Wohnungen, in denen eine teilgewerbliche Nutzung möglich ist.

  2. Sie fragen an

    Sie fragen eine Wohnung an und geben dabei an, wie Sie wohnen und arbeiten möchten. Wir kümmern uns um den Rest.

  3. Im Vertrag geregelt

    Die teilgewerbliche Nutzung wird im Mietvertrag vereinbart. Vorlagen liefern wir.

  4. Einziehen, wohnen, arbeiten

    Sie ziehen ein, wohnen und arbeiten zuhause.

Häufige Fragen

  • Was bedeutet „teilgewerbliches Wohnen“?

    Sie mieten eine Wohnung, in der Sie überwiegend wohnen und einen Teil der Fläche beruflich nutzen – etwa als Home-Office, Atelier oder Studio. Das Wohnen bleibt der Schwerpunkt; die berufliche Nutzung ist im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt.

  • Für wen ist Space to Settle gedacht?

    Für Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer sowie Menschen mit Nebengewerbe – und für Vermieter, die ihnen genau das ermöglichen. Wir bringen beide Seiten zusammen.

  • Ist teilgewerbliches Wohnen rechtlich zulässig?

    Ja. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die teilgewerbliche Nutzung erlaubt. Bei allen Wohnungen auf Space to Settle ist das der Fall – die Nutzung wird direkt im Mietvertrag geregelt, Vorlagen stellen wir bereit.

  • Warum werde ich bei der Anfrage nach der Nutzung gefragt?

    Damit der Vermieter Ihre Anfrage einordnen kann und der Vertrag von Anfang an zu Ihrer Situation passt, geben Sie bei der Anfrage kurz an, wie Sie die Wohnung nutzen möchten.

  • Wie läuft eine Anfrage ab?

    Sie erstellen einen Account, fragen eine Wohnung an und beschreiben kurz, wie Sie die Wohnung nutzen möchten. Unser Team meldet sich werktags innerhalb einer Stunde und begleitet Sie bis zum Vertrag.

  • Welche Vertragslaufzeiten sind möglich?

    Unbefristete Verträge für den langfristigen Lebensmittelpunkt und Mietverträge auf Zeit (in der Regel 3–24 Monate) für Projekte oder Übergangsphasen. Möbliert, unmöbliert oder mit vollem Service – der Möblierungsgrad steht im jeweiligen Angebot.

  • In welchen Städten ist Space to Settle verfügbar?

    Aktuell ausschließlich Berlin. Weitere Städte folgen.

  • Wer sind die Vermieter?

    Geprüfte private und institutionelle Eigentümer in Berlin, die teilgewerbliche Nutzung in ihren Wohnungen erlauben. Jede Wohnung wird verifiziert, bevor sie auf der Plattform sichtbar wird. Zurzeit haben wir eine Warteliste für Vermieter, da wir jedes Angebot selbst prüfen.